Wärmepumpen-Förderung 2027: Bis zu 5.000 € für den Heizungstausch

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Wärmepumpen-Förderung Sanierungsoffensive 2027 1a-Installateure

Jetzt von Öl und Gas auf eine Wärmepumpe umsteigen!

Sie möchten Ihre alte Öl- oder Gasheizung durch eine moderne Wärmepumpe ersetzen? Mit der Sanierungsoffensive 2027 unterstützt der Bund den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme.

Für den Austausch einer fossilen Heizung gegen eine förderfähige Wärmepumpe sind bis zu 5.000 € Bundesförderung vorgesehen. Bei bestimmten Erdwärme- und Grundwasserwärmepumpen können zusätzliche Zuschläge möglich sein.

Wärmepumpen nutzen vorhandene Umweltenergie und ermöglichen eine komfortable Wärmeversorgung. Die 1a-Installateure unterstützen Sie dabei, die passende Lösung für Ihr Zuhause zu finden.

Wie hoch ist die Wärmepumpen-Förderung 2027?

Im Rahmen des Kesseltauschs 2027 sind für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser folgende Zuschüsse vorgesehen:

Fördermaßnahme Maximale Förderung
Wärmepumpe 5.000 €
Zusätzlich: Tiefenbohrung oder Brunnenerrichtung + 5.000 €
Zusätzlich: Thermische Solaranlage + 2.500 €

Welche Wärmepumpen werden gefördert?

Luft-Wasser-Wärmepumpe

Luft-Wasser-Wärmepumpen nutzen die Energie der Umgebungsluft. Sie lassen sich häufig ohne aufwendige Erdarbeiten installieren und eignen sich für viele bestehende Einfamilienhäuser.

Bei der Planung sind insbesondere die Heizlast, die erforderliche Vorlauftemperatur und ein geeigneter Aufstellort zu berücksichtigen.

Bundesförderung: bis zu 5.000 €.

Sole-Wasser-Wärmepumpe

Sole-Wasser-Wärmepumpen nutzen die im Erdreich gespeicherte Wärme. Diese wird beispielsweise über Erdwärmesonden oder Erdkollektoren erschlossen.

Bei einer förderfähigen neuen Tiefenbohrung kann zusätzlich zur regulären Wärmepumpen-Förderung ein Zuschlag von bis zu 5.000 € möglich sein.

Bundesförderung: bis zu 5.000 € plus möglicher Bohrbonus.

Wasser-Wasser-Wärmepumpe

Wasser-Wasser-Wärmepumpen nutzen die Wärme des Grundwassers und können bei geeigneten Bedingungen besonders effizient arbeiten.

Voraussetzung sind eine ausreichende Grundwasserverfügbarkeit und die erforderlichen behördlichen Genehmigungen.

Für eine förderfähige neue Brunnenerrichtung kann ebenfalls ein zusätzlicher Zuschlag vorgesehen sein.

Bundesförderung: bis zu 5.000 € plus möglicher Brunnenbonus.

Welche Voraussetzungen gelten?

Die Wärmepumpen-Förderung richtet sich an Privatpersonen, die eine bestehende fossile Heizungsanlage in einem Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus oder Reihenhaus ersetzen möchten.

Wichtige Voraussetzungen sind:

  • Austausch einer förderfähigen fossilen Bestandsheizung, beispielsweise einer Öl- oder Gasheizung.
  • Einhaltung der technischen Anforderungen an die Wärmepumpe, insbesondere hinsichtlich Effizienz, Kältemittel und Wärmeverteilung.
  • Fachgerechte Installation durch einen befugten Fachbetrieb.
  • Vorlage eines Energieberatungsprotokolls.
  • Einhaltung der Förderbedingungen hinsichtlich eines möglichen Nah- oder Fernwärmeanschlusses.

Nicht jede Wärmepumpe erfüllt automatisch die Förderkriterien. Bei bestimmten Geräten können aufgrund ihrer technischen Eigenschaften Abschläge bei der Förderung entstehen.

Es empfiehlt sich daher, die Förderfähigkeit des gewählten Modells bereits vor der Bestellung zu überprüfen.

Wann startet die Wärmepumpen-Förderung 2027?

Die Antragstellung für die neue Sanierungsoffensive beginnt am 4. Jänner 2027.

Für das Förderverfahren 2027 muss der Antrag grundsätzlich vor der verbindlichen Beauftragung und Umsetzung des Heizungstauschs gestellt werden.

Nach einer Fördergenehmigung bleiben neun Monate Zeit, um das Vorhaben umzusetzen und die Endabrechnung einzureichen.

Die Förderung steht nur im Rahmen der verfügbaren Budgetmittel zur Verfügung.

Häufig gestellte Fragen zur Wärmepumpen-Förderung

Ja. Für eine förderfähige Luft-Wasser-Wärmepumpe sind beim Austausch einer fossilen Heizung bis zu 5.000 € Bundesförderung vorgesehen.

Bei einer Sole-Wasser-Wärmepumpe kann zusätzlich ein Zuschlag von bis zu 5.000 € für eine förderfähige neue Tiefenbohrung möglich sein.

Eine Kombination mit Landesförderungen kann möglich sein. Dabei müssen die jeweiligen Förderbestimmungen eingehalten werden.

Eine Kombination von Bundes- und Landesförderungen ist grundsätzlich möglich. Welche Zuschüsse tatsächlich beansprucht werden können, hängt vom jeweiligen Bundesland, dem Heizsystem und den geltenden Förderbestimmungen ab.

Jetzt den Umstieg auf eine Wärmepumpe vorbereiten!

Welche Wärmepumpe passt zu Ihrem Gebäude? Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Ein 1a-Installateur kann Ihre bestehende Heizungsanlage beurteilen und Sie bei der Auswahl, Planung und fachgerechten Installation einer geeigneten Wärmepumpe unterstützen.

Stand: 19. Oktober 2026. Förderbeträge und Starttermin beruhen auf den offiziellen Informationen zur Sanierungsoffensive 2027. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderrichtlinien, technischen Voraussetzungen und verfügbaren Budgetmittel. Eine Förderung kann nicht garantiert werden.

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