Sie möchten Ihre alte Öl- oder Gasheizung durch ein modernes, energieeffizientes Heizsystem ersetzen? Dann gibt es gute Nachrichten: Die Sanierungsoffensive wird 2027 fortgesetzt!
Für den Kesseltausch stellt der Bund 2027 insgesamt 179 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert wird der Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme wie Wärmepumpen, Pelletsheizungen sowie Nah- und Fernwärme.
Mit den neuen Fördermöglichkeiten können Hausbesitzer ihre Investitionskosten reduzieren, langfristig Energiekosten sparen und ihr Zuhause fit für die Zukunft machen.
Die 1a-Installateure unterstützen Sie bei der Auswahl eines passenden Heizsystems – von der persönlichen Beratung über die technische Planung bis zur fachgerechten Installation.
Die Sanierungsoffensive ist ein österreichweites Förderprogramm, das unter anderem den Austausch fossiler Heizungsanlagen durch klimafreundliche Heizsysteme unterstützt.
Im Mittelpunkt des Kesseltauschs steht der Umstieg von bestehenden Öl-, Gas- und Kohleheizungen auf moderne, energieeffiziente Heizlösungen.
Für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser sind je nach Heizsystem bis zu 6.000 € Bundesförderung sowie mögliche zusätzliche Zuschläge vorgesehen.
Für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser gelten folgende reguläre maximale Bundesförderungen:
| Neues Heizsystem | Maximale Förderung |
|---|---|
| Nah- oder Fernwärme | 4.000 € |
| Wärmepumpe | 5.000 € |
| Holzzentralheizung | 6.000 € |
Die Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss gewährt.
Zusätzlich können unter bestimmten Voraussetzungen weitere Zuschläge möglich sein:
Bis zu 2.500 € für eine gleichzeitig errichtete thermische Solaranlage.
Bis zu 5.000 € für eine förderfähige Tiefenbohrung oder Brunnenerrichtung bei bestimmten Wärmepumpensystemen.
Die tatsächlich mögliche Förderung hängt von den jeweiligen Förderkriterien und der technischen Ausführung der Anlage ab.
Die neue Sanierungsoffensive startet offiziell am 4. Jänner 2027. Bereits ab 2. November 2026 können sich Privatpersonen im Rahmen der gesonderten Neuauflage der Kesseltausch-Förderung für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser registrieren.
Für beide Förderaktionen gelten die jeweils vorgesehenen Einreichbedingungen und Fristen.
Wer seine alte Heizung ersetzen möchte, sollte deshalb rechtzeitig mit der Planung beginnen und die Fördervoraussetzungen vor der Umsetzung prüfen.
Wärmepumpen nutzen die Energie der Umgebungsluft, des Erdreichs oder des Grundwassers zur Wärmeversorgung eines Gebäudes.
Bei richtiger Planung und Dimensionierung bieten sie eine energieeffiziente Alternative zu fossilen Heizsystemen.
Für eine förderfähige Wärmepumpe sind bis zu 5.000 € Bundesförderung vorgesehen.
Welche Wärmepumpe für Ihr Zuhause am besten geeignet ist, hängt insbesondere vom Wärmebedarf und den vorhandenen Heizflächen ab.
Moderne Pelletsheizungen können eine interessante Alternative zu alten Öl- oder Gasheizungen sein.
Sie nutzen Holzpellets als Brennstoff und ermöglichen einen weitgehend automatisierten Heizbetrieb.
Für förderfähige Holzzentralheizungen sind bis zu 6.000 € Bundesförderung vorgesehen.
Neben Pelletsheizungen kommen auch Hackgut- und Stückholzheizungen infrage.
Besteht die Möglichkeit, das Gebäude an ein geeignetes Nah- oder Fernwärmenetz anzuschließen, kann auch diese Heizlösung gefördert werden.
Bei einer entsprechenden Versorgung entfällt die eigene Wärmeerzeugung im Gebäude weitgehend.
Für den förderfähigen Anschluss sind bis zu 4.000 € Bundesförderung vorgesehen.
Wichtig: Im Rahmen des Kesseltauschs wird grundsätzlich ein geeigneter klimafreundlicher oder hocheffizienter Nah- beziehungsweise Fernwärmeanschluss bevorzugt. Für alternative Heizsysteme gelten entsprechende Voraussetzungen.
Die Antragstellung für die Sanierungsoffensive 2027 beginnt am 4. Jänner 2027. Bereits ab 2. November 2026 startet eine gesonderte Neuauflage der Kesseltausch-Förderung für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser.
Für den förderfähigen Austausch einer fossilen Heizung gegen eine Wärmepumpe sind bis zu 5.000 € Bundesförderung vorgesehen. Bei bestimmten Erdwärme- und Grundwasserwärmepumpen kann ein zusätzlicher Zuschlag von bis zu 5.000 € für eine Tiefenbohrung oder Brunnenerrichtung möglich sein.
Für den Austausch einer fossilen Heizung gegen eine förderfähige Holzzentralheizung sind bis zu 6.000 € Bundesförderung vorgesehen. Dazu zählen unter anderem Pellets-, Hackgut- und Stückholzheizungen.
Eine Kombination von Bundes- und Landesförderungen ist grundsätzlich möglich. Welche Zuschüsse tatsächlich beansprucht werden können, hängt vom jeweiligen Bundesland, dem Heizsystem und den geltenden Förderbestimmungen ab.
Sie möchten Ihre alte Heizung ersetzen und Ihr Zuhause fit für die Zukunft machen?
Die 1a-Installateure unterstützen Sie von der Auswahl des geeigneten Heizsystems über die technische Planung bis zur fachgerechten Installation.
Nutzen Sie die Gelegenheit, sich rechtzeitig über Ihre Fördermöglichkeiten zu informieren!
Stand: 17. Oktober 2026
Alle Angaben zu Förderhöhen, Voraussetzungen und Fristen beruhen auf den zum Zeitpunkt der Veröffentlichung verfügbaren Informationen zur Sanierungsoffensive 2027.
Die tatsächliche Förderfähigkeit und Förderhöhe hängen vom jeweiligen Vorhaben, den technischen Voraussetzungen, den geltenden Förderrichtlinien und den verfügbaren Budgetmitteln ab.
Die angeführten Beträge stellen maximale Fördermöglichkeiten und keine verbindliche Förderzusage dar. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils aktuellen Förderbedingungen und Entscheidungen der zuständigen Förderstelle.
Weitere Informationen finden Sie unter www.sanierungsoffensive.gv.at.
Jetzt Heizung tauschen und Fördermöglichkeiten nutzen! Die Sanierungsoffensive wird 2027!
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