Fernwärme-Förderung 2027: Bis zu 4.000 € für den Heizungstausch

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Fernwärme-Förderung Sanierungsoffensive 2027 Kesseltausch 1a-Installateure

Jetzt von Öl oder Gas auf Nah- und Fernwärme umsteigen!

Sie möchten Ihre bestehende Öl- oder Gasheizung ersetzen und Ihr Zuhause künftig mit Nah- oder Fernwärme beheizen?

Mit der Sanierungsoffensive 2027 unterstützt der Bund den Anschluss an geeignete klimafreundliche oder hocheffiziente Wärmenetze.

Für den förderfähigen Umstieg auf Nah- oder Fernwärme sind bis zu 4.000 € Bundesförderung vorgesehen.

Der Anschluss an ein Wärmenetz kann eine komfortable und platzsparende Alternative zur bisherigen Heizungsanlage darstellen.

Die 1a-Installateure unterstützen Sie bei der technischen Planung und den erforderlichen Anpassungen Ihrer Heizungsanlage.

Wie hoch ist die Fernwärme-Förderung 2027?

Im Rahmen der Kesseltausch-Förderung unterstützt der Bund den Austausch bestehender fossiler Heizsysteme gegen eine geeignete Nah- oder Fernwärmeversorgung.

Für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser gilt:

Neues Heizsystem Maximale Förderung
Nah- oder Fernwärmeanschluss 4.000 €

Der Zuschuss wird einmalig und nicht rückzahlbar gewährt.

Die tatsächliche Förderfähigkeit hängt unter anderem davon ab, ob das Wärmenetz die vorgeschriebenen Anforderungen erfüllt und eine förderfähige fossile Heizung ersetzt wird.

Für den mehrgeschossigen Wohnbau gelten eigene Förderbedingungen und Förderbeträge.

Was ist der Unterschied zwischen Nahwärme und Fernwärme?

Sowohl bei Nahwärme als auch bei Fernwärme wird die Wärme zentral erzeugt und über ein Leitungsnetz zu den angeschlossenen Gebäuden transportiert.

Nahwärme

Nahwärmenetze versorgen häufig einen kleineren örtlichen Bereich, beispielsweise eine Wohnsiedlung oder mehrere Gebäude einer Gemeinde.

Die Wärme kann unter anderem aus Biomasseanlagen oder anderen geeigneten Wärmequellen stammen.

Fernwärme

Fernwärmenetze versorgen häufig größere Gebiete und können unterschiedliche Wärmequellen miteinander kombinieren.

Die Wärme wird über ein Leitungsnetz zum Gebäude transportiert und dort über eine Wärmeübergabestation an das hausinterne Heizsystem abgegeben.

Bei beiden Varianten ist entscheidend, ob am jeweiligen Standort ein geeignetes Wärmenetz vorhanden ist und ein Anschluss hergestellt werden kann.

Welche Voraussetzungen gelten für die Fernwärme-Förderung?

Für die Förderung sind insbesondere folgende Punkte zu beachten:

  • Eine bestehende förderfähige fossile Heizungsanlage muss ersetzt werden.
  • Das Nah- oder Fernwärmenetz muss die geltenden Anforderungen an eine klimafreundliche oder hocheffiziente Wärmeversorgung erfüllen.
  • Die erforderlichen Arbeiten müssen fachgerecht ausgeführt werden.
  • Die bisherige fossile Heizungsanlage muss entsprechend den Förderbedingungen stillgelegt werden.
  • Die erforderlichen Förderunterlagen und ein Energieberatungsprotokoll müssen vorliegen.

Im Rahmen der Kesseltausch-Förderung wird ein geeigneter klimafreundlicher oder hocheffizienter Nah- beziehungsweise Fernwärmeanschluss grundsätzlich bevorzugt.

Ist ein Anschluss technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar, können alternativ eine Wärmepumpe oder eine Holzzentralheizung gefördert werden.

Was ist beim Anschluss an Fernwärme zu beachten?

Bevor eine bestehende Öl- oder Gasheizung durch Fernwärme ersetzt wird, müssen einige Voraussetzungen abgeklärt werden.

Anschlussmöglichkeit prüfen

Zunächst muss geklärt werden, ob am Gebäudestandort ein geeignetes Nah- oder Fernwärmenetz vorhanden ist.

Der jeweilige Netzbetreiber kann Auskunft über die Anschlussmöglichkeiten und die damit verbundenen Kosten geben.

Heizungsanlage anpassen

Beim Umstieg muss die vorhandene Heizungsanlage auf die neue Wärmeversorgung abgestimmt werden.

Dazu können die Installation einer Übergabestation, Anpassungen an der Wärmeverteilung und Änderungen an der Warmwasserbereitung gehören.

Bestehende Heizung stilllegen

Die bisherige Öl- oder Gasheizung muss entsprechend den technischen und förderrechtlichen Anforderungen außer Betrieb genommen werden.

Bei einer Ölheizung kann auch die fachgerechte Entsorgung beziehungsweise Stilllegung vorhandener Tankanlagen erforderlich sein.

Ein 1a-Installateur kann Sie bei der Planung der hausinternen Heiztechnik und der fachgerechten Umsetzung unterstützen.

Wann kann die Fernwärme-Förderung 2027 beantragt werden?

Die neue Förderperiode startet am 4. Jänner 2027.

Für das Förderverfahren 2027 muss der Antrag grundsätzlich vor der verbindlichen Beauftragung und Umsetzung gestellt werden.

Nach der Fördergenehmigung stehen neun Monate für die Umsetzung und Endabrechnung zur Verfügung.

Wer einen Fernwärmeanschluss plant, sollte rechtzeitig die Verfügbarkeit und Konditionen beim Wärmenetzbetreiber abklären.

Die Förderung ist an die jeweils geltenden Voraussetzungen und verfügbaren Budgetmittel gebunden.

Häufig gestellte Fragen zur Förderung von Fermwärme

Für den förderfähigen Ersatz einer fossilen Heizung durch einen geeigneten Nah- oder Fernwärmeanschluss sind bis zu 4.000 € Bundesförderung vorgesehen.

Ja. Der Umstieg von einer bestehenden Gasheizung auf eine förderfähige Nah- oder Fernwärmeversorgung zählt grundsätzlich zu den unterstützten Maßnahmen.

Für einen Anschluss muss das Gebäude durch ein geeignetes Wärmenetz erschlossen werden können. Ob ein Anschluss möglich ist, muss mit dem jeweiligen Netzbetreiber geklärt werden.

In vielen Fällen können bestehende Heizkörper weiterverwendet werden. Entscheidend ist, ob die vorhandene Wärmeverteilung für die neue Wärmeversorgung geeignet ist.

Je nach Bundesland können weitere Zuschüsse möglich sein. Voraussetzung ist die Einhaltung der jeweiligen Förderbestimmungen.

Fernwärmeanschluss planen – mit den 1a-Installateuren!

Sie möchten Ihre alte Öl- oder Gasheizung ersetzen und prüfen, ob Nah- oder Fernwärme eine passende Lösung für Ihr Gebäude ist?

Die 1a-Installateure unterstützen Sie bei der technischen Beurteilung Ihrer bestehenden Heizungsanlage und den erforderlichen Installationsarbeiten.

Stand: 19. Oktober 2026. Die angeführten Förderbeträge stellen maximale Fördermöglichkeiten dar. Maßgeblich sind die geltenden Förderrichtlinien, die technischen Voraussetzungen und die verfügbaren Budgetmittel. Eine Förderzusage kann nicht garantiert werden.

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