Sie möchten Ihre bestehende Öl- oder Gasheizung ersetzen und Ihr Zuhause künftig mit Nah- oder Fernwärme beheizen?
Mit der Sanierungsoffensive 2027 unterstützt der Bund den Anschluss an geeignete klimafreundliche oder hocheffiziente Wärmenetze.
Für den förderfähigen Umstieg auf Nah- oder Fernwärme sind bis zu 4.000 € Bundesförderung vorgesehen.
Der Anschluss an ein Wärmenetz kann eine komfortable und platzsparende Alternative zur bisherigen Heizungsanlage darstellen.
Die 1a-Installateure unterstützen Sie bei der technischen Planung und den erforderlichen Anpassungen Ihrer Heizungsanlage.
Im Rahmen der Kesseltausch-Förderung unterstützt der Bund den Austausch bestehender fossiler Heizsysteme gegen eine geeignete Nah- oder Fernwärmeversorgung.
Für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser gilt:
| Neues Heizsystem | Maximale Förderung |
|---|---|
| Nah- oder Fernwärmeanschluss | 4.000 € |
Der Zuschuss wird einmalig und nicht rückzahlbar gewährt.
Die tatsächliche Förderfähigkeit hängt unter anderem davon ab, ob das Wärmenetz die vorgeschriebenen Anforderungen erfüllt und eine förderfähige fossile Heizung ersetzt wird.
Für den mehrgeschossigen Wohnbau gelten eigene Förderbedingungen und Förderbeträge.
Sowohl bei Nahwärme als auch bei Fernwärme wird die Wärme zentral erzeugt und über ein Leitungsnetz zu den angeschlossenen Gebäuden transportiert.
Nahwärmenetze versorgen häufig einen kleineren örtlichen Bereich, beispielsweise eine Wohnsiedlung oder mehrere Gebäude einer Gemeinde.
Die Wärme kann unter anderem aus Biomasseanlagen oder anderen geeigneten Wärmequellen stammen.
Fernwärmenetze versorgen häufig größere Gebiete und können unterschiedliche Wärmequellen miteinander kombinieren.
Die Wärme wird über ein Leitungsnetz zum Gebäude transportiert und dort über eine Wärmeübergabestation an das hausinterne Heizsystem abgegeben.
Bei beiden Varianten ist entscheidend, ob am jeweiligen Standort ein geeignetes Wärmenetz vorhanden ist und ein Anschluss hergestellt werden kann.
Für die Förderung sind insbesondere folgende Punkte zu beachten:
Im Rahmen der Kesseltausch-Förderung wird ein geeigneter klimafreundlicher oder hocheffizienter Nah- beziehungsweise Fernwärmeanschluss grundsätzlich bevorzugt.
Ist ein Anschluss technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar, können alternativ eine Wärmepumpe oder eine Holzzentralheizung gefördert werden.
Bevor eine bestehende Öl- oder Gasheizung durch Fernwärme ersetzt wird, müssen einige Voraussetzungen abgeklärt werden.
Zunächst muss geklärt werden, ob am Gebäudestandort ein geeignetes Nah- oder Fernwärmenetz vorhanden ist.
Der jeweilige Netzbetreiber kann Auskunft über die Anschlussmöglichkeiten und die damit verbundenen Kosten geben.
Beim Umstieg muss die vorhandene Heizungsanlage auf die neue Wärmeversorgung abgestimmt werden.
Dazu können die Installation einer Übergabestation, Anpassungen an der Wärmeverteilung und Änderungen an der Warmwasserbereitung gehören.
Die bisherige Öl- oder Gasheizung muss entsprechend den technischen und förderrechtlichen Anforderungen außer Betrieb genommen werden.
Bei einer Ölheizung kann auch die fachgerechte Entsorgung beziehungsweise Stilllegung vorhandener Tankanlagen erforderlich sein.
Ein 1a-Installateur kann Sie bei der Planung der hausinternen Heiztechnik und der fachgerechten Umsetzung unterstützen.
Die neue Förderperiode startet am 4. Jänner 2027.
Für das Förderverfahren 2027 muss der Antrag grundsätzlich vor der verbindlichen Beauftragung und Umsetzung gestellt werden.
Nach der Fördergenehmigung stehen neun Monate für die Umsetzung und Endabrechnung zur Verfügung.
Wer einen Fernwärmeanschluss plant, sollte rechtzeitig die Verfügbarkeit und Konditionen beim Wärmenetzbetreiber abklären.
Die Förderung ist an die jeweils geltenden Voraussetzungen und verfügbaren Budgetmittel gebunden.
Für den förderfähigen Ersatz einer fossilen Heizung durch einen geeigneten Nah- oder Fernwärmeanschluss sind bis zu 4.000 € Bundesförderung vorgesehen.
Ja. Der Umstieg von einer bestehenden Gasheizung auf eine förderfähige Nah- oder Fernwärmeversorgung zählt grundsätzlich zu den unterstützten Maßnahmen.
Für einen Anschluss muss das Gebäude durch ein geeignetes Wärmenetz erschlossen werden können. Ob ein Anschluss möglich ist, muss mit dem jeweiligen Netzbetreiber geklärt werden.
In vielen Fällen können bestehende Heizkörper weiterverwendet werden. Entscheidend ist, ob die vorhandene Wärmeverteilung für die neue Wärmeversorgung geeignet ist.
Je nach Bundesland können weitere Zuschüsse möglich sein. Voraussetzung ist die Einhaltung der jeweiligen Förderbestimmungen.
Sie möchten Ihre alte Öl- oder Gasheizung ersetzen und prüfen, ob Nah- oder Fernwärme eine passende Lösung für Ihr Gebäude ist?
Die 1a-Installateure unterstützen Sie bei der technischen Beurteilung Ihrer bestehenden Heizungsanlage und den erforderlichen Installationsarbeiten.
Stand: 19. Oktober 2026. Die angeführten Förderbeträge stellen maximale Fördermöglichkeiten dar. Maßgeblich sind die geltenden Förderrichtlinien, die technischen Voraussetzungen und die verfügbaren Budgetmittel. Eine Förderzusage kann nicht garantiert werden.
Jetzt Heizung tauschen und Fördermöglichkeiten nutzen! Die Sanierungsoffensive wird 2027!
Sie möchten Ihre alte Öl- oder Gasheizung durch eine moderne Wärmepumpe ersetzen? Mit der Sanierungsoffensive 2027 unterstützt der Bund.
Für den Umstieg auf eine förderfähige Holzzentralheizung sind bis zu 6.000 € Bundesförderung vorgesehen.
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