Sie möchten Ihre alte Öl- oder Gasheizung durch eine moderne Wärmepumpe ersetzen? Mit der Sanierungsoffensive 2027 unterstützt der Bund den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme.
Für den Austausch einer fossilen Heizung gegen eine förderfähige Wärmepumpe sind bis zu 5.000 € Bundesförderung vorgesehen. Bei bestimmten Erdwärme- und Grundwasserwärmepumpen können zusätzliche Zuschläge möglich sein.
Wärmepumpen nutzen vorhandene Umweltenergie und ermöglichen eine komfortable Wärmeversorgung. Die 1a-Installateure unterstützen Sie dabei, die passende Lösung für Ihr Zuhause zu finden.
Im Rahmen des Kesseltauschs 2027 sind für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser folgende Zuschüsse vorgesehen:
| Fördermaßnahme | Maximale Förderung |
|---|---|
| Wärmepumpe | 5.000 € |
| Zusätzlich: Tiefenbohrung oder Brunnenerrichtung | + 5.000 € |
| Zusätzlich: Thermische Solaranlage | + 2.500 € |
Luft-Wasser-Wärmepumpen nutzen die Energie der Umgebungsluft. Sie lassen sich häufig ohne aufwendige Erdarbeiten installieren und eignen sich für viele bestehende Einfamilienhäuser.
Bei der Planung sind insbesondere die Heizlast, die erforderliche Vorlauftemperatur und ein geeigneter Aufstellort zu berücksichtigen.
Bundesförderung: bis zu 5.000 €.
Sole-Wasser-Wärmepumpen nutzen die im Erdreich gespeicherte Wärme. Diese wird beispielsweise über Erdwärmesonden oder Erdkollektoren erschlossen.
Bei einer förderfähigen neuen Tiefenbohrung kann zusätzlich zur regulären Wärmepumpen-Förderung ein Zuschlag von bis zu 5.000 € möglich sein.
Bundesförderung: bis zu 5.000 € plus möglicher Bohrbonus.
Wasser-Wasser-Wärmepumpen nutzen die Wärme des Grundwassers und können bei geeigneten Bedingungen besonders effizient arbeiten.
Voraussetzung sind eine ausreichende Grundwasserverfügbarkeit und die erforderlichen behördlichen Genehmigungen.
Für eine förderfähige neue Brunnenerrichtung kann ebenfalls ein zusätzlicher Zuschlag vorgesehen sein.
Bundesförderung: bis zu 5.000 € plus möglicher Brunnenbonus.
Die Wärmepumpen-Förderung richtet sich an Privatpersonen, die eine bestehende fossile Heizungsanlage in einem Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus oder Reihenhaus ersetzen möchten.
Wichtige Voraussetzungen sind:
Nicht jede Wärmepumpe erfüllt automatisch die Förderkriterien. Bei bestimmten Geräten können aufgrund ihrer technischen Eigenschaften Abschläge bei der Förderung entstehen.
Es empfiehlt sich daher, die Förderfähigkeit des gewählten Modells bereits vor der Bestellung zu überprüfen.
Die Antragstellung für die neue Sanierungsoffensive beginnt am 4. Jänner 2027.
Für das Förderverfahren 2027 muss der Antrag grundsätzlich vor der verbindlichen Beauftragung und Umsetzung des Heizungstauschs gestellt werden.
Nach einer Fördergenehmigung bleiben neun Monate Zeit, um das Vorhaben umzusetzen und die Endabrechnung einzureichen.
Die Förderung steht nur im Rahmen der verfügbaren Budgetmittel zur Verfügung.
Ja. Für eine förderfähige Luft-Wasser-Wärmepumpe sind beim Austausch einer fossilen Heizung bis zu 5.000 € Bundesförderung vorgesehen.
Bei einer Sole-Wasser-Wärmepumpe kann zusätzlich ein Zuschlag von bis zu 5.000 € für eine förderfähige neue Tiefenbohrung möglich sein.
Eine Kombination mit Landesförderungen kann möglich sein. Dabei müssen die jeweiligen Förderbestimmungen eingehalten werden.
Eine Kombination von Bundes- und Landesförderungen ist grundsätzlich möglich. Welche Zuschüsse tatsächlich beansprucht werden können, hängt vom jeweiligen Bundesland, dem Heizsystem und den geltenden Förderbestimmungen ab.
Welche Wärmepumpe passt zu Ihrem Gebäude? Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Ein 1a-Installateur kann Ihre bestehende Heizungsanlage beurteilen und Sie bei der Auswahl, Planung und fachgerechten Installation einer geeigneten Wärmepumpe unterstützen.
Stand: 19. Oktober 2026. Förderbeträge und Starttermin beruhen auf den offiziellen Informationen zur Sanierungsoffensive 2027. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderrichtlinien, technischen Voraussetzungen und verfügbaren Budgetmittel. Eine Förderung kann nicht garantiert werden.
Jetzt Heizung tauschen und Fördermöglichkeiten nutzen! Die Sanierungsoffensive wird 2027!
Sie möchten Ihre alte Öl- oder Gasheizung durch eine moderne Wärmepumpe ersetzen? Mit der Sanierungsoffensive 2027 unterstützt der Bund.
Für den Umstieg auf eine förderfähige Holzzentralheizung sind bis zu 6.000 € Bundesförderung vorgesehen.
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