Sanierungsoffensive 2026 | Kesseltausch im Überblick

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Sanierungsoffensive 2026 Kesseltausch und Sanierungsbonus 1a-Installateure

Mit der Sanierungsoffensive 2026 fördert der Bund den Austausch fossiler Heizungen (Öl, Gas, Kohle/Koks, Elektrospeicher) gegen klimafreundliche Systeme. Ziel: Emissionen senken, Energiekosten dauerhaft reduzieren und Gebäude zukunftsfit machen.

Zeitfenster & Fristen

Förderfähig sind Lieferungen/Leistungen ab 03.10.2025.

Registrierung & Antragstellung starten Mitte November 2025 und sind möglich, solange Budget vorhanden ist, spätestens bis 31.12.2026.

Was wird gefördert in der Sanierungsoffensive 2026?

Kesseltausch

Ersatz der fossilen Heizung durch eines der folgenden Systeme:

  • Wärmepumpe (Luft/Wasser, Wasser/Wasser, Sole/Wasser – je nach technischen Mindestanforderungen)
  • Holzzentralheizung (Pellets, Stückholz, Hackgut – mit Emissionsgrenzwerten)
  • Anschluss an Nah-/Fernwärme

Die technischen Mindestanforderungen sind im jeweiligen Infoblatt geregelt.

Förderhöhe (pauschaliert)

Nicht rückzahlbarer Zuschuss, max. 30 % der förderfähigen Kosten. Richtwerte für Maximalbeträge:

  • Fernwärme: bis 6.500 €
  • Wärmepumpe: bis 7.500 €
  • Holzheizung: bis 8.500 €
    Bonus möglich: +2.500 € für thermische Solaranlage, +5.000 € für Tiefen-/Brunnenbohrung bei Sole-/Wasser-Wärmepumpe.

Wer kann einreichen?

Privatpersonen (Eigentümer:innen, Bauberechtigte, Mieter:innen) für Ein-/Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser.
Für mehrgeschoßigen Wohnbau (MGW) gelten eigene Regelungen/Infoblätter.
Die Kombination mit Landesförderungen ist weiterhin möglich (Details je Bundesland).

Wichtige Neuerungen

  • Energieberatung bereits zur Registrierung: Beim Ein-/Zweifamilienhaus ist ein Energieberatungsprotokoll des Bundeslands schon bei der Registrierung vorzulegen.
  • Digitale Antragstellung: Registrierung/Antrag online über sanierungsoffensive.gv.at.

Der Weg zur Förderung – in 5 Schritten

  • Beratung & Vorabcheck: Objekt und Heizsystem prüfen, Förderfähigkeit klären.
  • Energieberatung organisieren: Termin vereinbaren, Beratungsprotokoll erstellen lassen (erforderlich zur Registrierung).
  • Registrierung (ab Mitte Nov 2025): Bestätigung abwarten; danach innerhalb der Frist umsetzen.
  • Umsetzung & Nachweise: Fachbetrieb beauftragen; Rechnungen/Belege sammeln – förderfähig ab 03.10.2025.
  • Antrag & Abrechnung: Unterlagen vollständig einreichen; Kombi mit Landesförderungen berücksichtigen.

Warum jetzt planen?

  • Planungssicherheit durch fixierte Fristen und Budget bis 2030.
  • Niedrigere Energiekosten & mehr Komfort durch moderne Heiztechnik.
  • Mehr rausholen durch Kombination mit Landesförderungen.

Die Sanierungsoffensive bündelt Bundesförderungen für klimafreundliche Maßnahmen im Wohnbau. Der Kesseltausch ist die Programmschiene für den Heizungstausch: Alte Öl-, Gas-, Kohle/Koks- oder Elektrospeicherheizungen werden durch effiziente Systeme wie Wärmepumpe, Biomasse oder Fernwärme ersetzt – mit Zuschuss.

Privatpersonen – also Eigentümer:innen, Bauberechtigte oder Mieter:innen – für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser. Kein Hauptwohnsitz am Standort erforderlich. (Für Mehrgeschoßwohnhaus gelten eigene Regelungen/Infoblätter.)

Förderfähig sind Lieferungen/Leistungen ab 03.10.2025. Registrierung & Antrag sind ab Mitte November 2025 möglich – solange Budget vorhanden ist, spätestens bis 31.12.2026.

Nicht rückzahlbarer Zuschuss, der förderfähigen Kosten (pauschaliert).
Richtwerte für EFH/ZFH/Reihenhaus:

Fernwärme bis 6.500 €
Wärmepumpe bis 7.500 €
Holzheizung bis 8.500 €.


Boni: +2.500 € (thermische Solaranlage) und +5.000 € (Tiefen-/Brunnenbohrung bei Sole-/Wasser-WP).

  • Wärmepumpe (Luft/Wasser, Wasser/Wasser, Sole/Wasser)
  • Holzzentralheizung (Pellets, Stückholz, Hackgut)
  • Anschluss an Nah-/Fernwärme

    Es gelten die technischen Mindestanforderungen laut Infoblättern.

Für Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus ist ein Energieberatungsprotokoll des Bundeslands bereits zur Registrierung verpflichtend. Termine frühzeitig sichern.

Der Heizungstausch muss von einem befugten Fachbetrieb ausgeführt werden – Eigenbau ist ausgeschlossen. Alle fossilen Komponenten (inkl. Tank) sind außer Betrieb zu nehmen und fachgerecht zu entsorgen.

Ja, in der Regel kombinierbar. Die genauen Konditionen variieren je Bundesland; oft erhöht die Kombination den Gesamtnutzen deutlich.

Üblicherweise: Rechnungen (auf Antragsteller:in), Zahlungsnachweise, Entsorgungsnachweise (Tank/Kessel) sowie das Energieberatungsprotokoll.

  • Vor-Ort-Check & Fördercheck
  • Energieberatung organisieren, Protokoll erstellen lassen
  • Online-Registrierung (ab Mitte Nov 2025)
  • Fachgerechte Umsetzung und Nachweise sammeln (förderfähig ab 03.10.2025)
  • Antrag & Abrechnung – auf Wunsch mit Förderservice der 1a-Installateure

Im EFH/ZFH-Bereich kein Mindestalter erforderlich. Entscheidend sind Außerbetriebnahme und fachgerechte Entsorgung der fossilen Anlage.

Fixe Fristen, geplantes Budget bis 2030 und 30 % Zuschuss – plus niedrigere Energiekosten, mehr Komfort und Wertsteigerung durch moderne Heiztechnik. Die 1a-Installateure begleiten Sie vom Fördercheck bis zur Inbetriebnahme.